An-/Rückmeldung zum Instrumental-/Gesangsunterricht

Kurzübersicht zum Instrumental-/Gesangsstudium (IGU)
FAQ zum Instrumental-/Gesangsunterricht (IGU)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Bei dem instrumentalen/vokalen Einzelunterricht handelt es sich um einen persönlich gewährten Unterricht, der regelmäßig und pünktlich wahrzunehmen ist
  • Jeder, der durch Krankheit oder andere außergewöhnliche Umstände verhindert ist, ist verpflichtet, sich rechtzeitig bei seinem Instrumentallehrer zu entschuldigen
  • Das Institut ist grundsätzlich bemüht, einen Wechsel der Lehrkraft zum neuen Semester zu vermeiden. Aus organisatorischen Gründen ist dies jedoch nicht immer möglich. Dies gilt insbesondere für Unterricht, der bei fehlenden Lehrkapazitäten zwischenzeitlich an die Musikschule Hildesheim ausgelagert wird. Hier ist in jedem Fall mit einem Lehrerwechsel zu rechnen, sobald Lehrkräfte des Instituts wieder zur Verfügung stehen
  • Die Anmeldung/Rückmeldung muss fristgerecht eingehen. Die Fristen werden im laufenden Semester bekannt gegeben. Bei Fristversäumnis verfällt der Anspruch auf Instrumentalunterricht für das fragliche Semester; damit ggf. dennoch die Regelstudienzeit eingehalten werden kann, kann eine Ersatzleistung (Übung oder Ensemblepraxis) erbracht werden. Wenn Sie keine Ersatzleistung erbringen wollen, können Sie sich im Semester darauf zur Fortsetzung Ihres Unterrichts wieder Rückmelden - die Regelstudienzeit verlängert sich dadurch um ein Semester
  • Eine das versäumte Semester ausgleichende Verdoppelung der Unterrichtszeit in einem anderen Semester ist nicht möglich
  • Die Angaben in diesem Anmelde-/Rückmeldeformular sind sowohl was das gewünschte Musikinstrument als auch die zugeteilte Lehrkraft anbelangt für das fragliche Semester bindend. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Jede/r Studierende des Fachs Musik und Musikwissenschaft hat grundsätzlich einen Unterrichtsanspruch gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Studienordnungen
  • Ein Wechsel des Instruments erweitert nicht den Zeitrahmen. In den ersten beiden Semestern wird die volle Unterrichtsstunde in Form eines Gruppenunterrichts (zu zwei Personen) erteilt
  • Der Anspruch auf Unterricht verfällt trotz fristgerechter Anmeldung/Rückmeldung, wenn die/der Studierende innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn nicht zum Instrumentalunterricht erschienen ist, ohne sich entschuldigt zu haben

Datenschutzerklärung

Die Unterrichtszuteilung wird von den Verantwortlichen des Instituts für Musik und Musikwissenschaft mit der webbasierten EDV MSVplus verwaltet. MSVplus ist ein in Niedersachsen ansässiges Unternehmen (https://www.msvplus.de/). Der von MSVplus genutzte Datenserver hat seinen Standort in Deutschland, so dass der Server den deutschen allgemeinen Datenschutzverordnungen unterliegt. Die Institutsleitung hat stellvertretend für die Stiftung Universität Hildesheim mit MSVplus den im EDV-Datenschutz notwendigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen, so dass die hier angegebenen Daten, die zur Unterrichtszuteilung nötig sind, rechtsverbindlich geschützt sind. Nähere Informationen hierzu finden sich in den FAQ im Internetportal von MSVplu hier: https://www.msvplus.de/hilfe/faq/

Zur Kontaktaufnahme durch die Lehrer*innen wird automatisiert in der MSVplus-EDV ausschließlich Ihre Email-Adresse (Domain: uni-hildesheim.de) an die betreffenden Lehrer*innen weitergegeben.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Anmeldung zum Instrumental-/Gesangsunterricht (IGU) während des Meldesemesters nur in Absprache mit Ihrer Lehrkraft und der Unterrichtszuteilungsverwaltung (igu@uni-hildesheim.de) rückgängig machen.